Miet- und Pachtrecht
Ihr Partner bezüglich Miet- & Pachtrecht
Miet- und Pachtverträge sollten stets schriftlich geschlossen werden. Das empfehlen wir, obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, um Streitigkeiten wegen der vertraglichen Beziehungen zu vermeiden und die steuerliche Wirksamkeit zu gewährleisten. Hatten Sie keinen schriftlichen Vertrag oder streiten Sie sich um dessen Auslegung und Anwendung? Wir stehen Ihnen gern zur Seite, überprüfen Ihre Prozessaussichten und übernehmen Ihre Vertretung im außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsstreit.