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Steuerstrafrecht

Umfassende rechtliche Unterstützung durch die Kanzlei Krüger

 

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Steuerstrafrecht. Als erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht beraten und vertreten wir Mandanten bei steuerstrafrechtlichen Fragestellungen. Insbesondere bei Steuerfahndung, drohender Strafverfolgung oder im Rahmen einer möglichen strafbefreienden Selbstanzeige. In der frühen Phase der Vorfeldermittlung kann eine wirksame Selbstanzeige noch möglich sein. Wir verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre rechtliche Situation und klären Sie detailliert über Ihre Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten gegenüber den Behörden auf. Wir übernehmen die sorgfältige Prüfung und vollständige Erstellung der Selbstanzeige und bereiten (sofern erforderlich) auch Unterlagen zu Auslandskonten rechtssicher auf. Dabei prüfen wir umgehend, ob in Ihrem konkreten Fall die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige vorliegen. Eine eigenständige Abgabe oder die Verwendung von Musterschreiben ohne anwaltliche Beratung ist ausdrücklich nicht zu empfehlen, da bereits formale Fehler schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Ist eine Strafandrohung nicht mehr zu vermeiden, informieren wir Sie umfassend über den Ablauf einer Durchsuchung und vertreten Ihre Rechte konsequent im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Dank unserer Doppelqualifikation als Steuerberater und Anwalt für Steuerstrafrecht sind wir auch in der Lage, die steuerlichen Grundlagen des Tatvorwurfs, wie z.B. Betriebsprüfungsergebnisse oder zugrunde liegende Steuererklärungen, fachübergreifend zu analysieren. Zudem beraten wir Sie zu Rechtsbehelfen wie Einspruch oder Klage beim Finanzamt, die regelmäßig innerhalb eines Monats eingelegt werden müssen.

Das Steuerstrafrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet, das sowohl fundierte
Kenntnisse im Steuerrecht als auch im Strafrecht erfordert. Ein besonderer Schwerpunkt der
Kanzlei Krüger liegt genau in diesem Bereich. Wir begleiten Sie als Ihr Anwalt für
Steuerstrafrecht in jeder Phase eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens und setzen uns für Ihre Rechte ein: Von der ersten Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts. Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte des Steuerstrafrechts, damit Sie vorbereitet und informiert handeln können.


Was ist Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts und regelt die Ahndung von Steuervergehen. Ziel ist es, Verstöße gegen steuerrechtliche Vorschriften zu sanktionieren, insbesondere die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (Abgabenordnung). Weitere relevante Straftatbestände sind unter anderem leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), Bannbruch (§ 372 AO), Schmuggel (§ 373 AO) sowie Steuerhehlerei (§ 374 AO).

Zu den klassischen Vergehen, die im Rahmen des Steuerstrafrechts verfolgt werden, zählen:

  • Unvollständige oder falsche Angaben in der Steuererklärung
  • Verschweigen von Auslandskonten oder Vermögenswerten
  • Manipulation von Buchführung und Bilanzen
  • Scheinrechnungen und Scheinfirmen

Das Steuerstrafrecht betrifft nicht nur Unternehmer, sondern kann auch Privatpersonen treffen, beispielsweise durch nicht deklarierte Einnahmen aus Kapitalanlagen, Kryptowährungen oder Vermietung. Zudem ist es wichtig zu verstehen, dass auch sogenannte „Beihilfehandlungen“ strafbar sein können. So können etwa Steuerberater, Buchhalter oder Geschäftspartner belangt werden, wenn sie wissentlich oder fahrlässig zur Steuerhinterziehung beigetragen haben.

Das Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht

Ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren wird in der Regel eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Dies kann etwa durch eine Anzeige, eine Mitteilung des Finanzamts, einen anonymen Hinweis oder durch eine Betriebsprüfung geschehen. Die zuständige Ermittlungsbehörde ist meist die Steuerfahndung, gelegentlich auch die Staatsanwaltschaft.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens können folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Durchsuchung von Räumlichkeiten (Wohnung, Betrieb)
  • Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern
  • Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen
  • Kontoabfragen und internationale Auskunftsersuchen


Wichtig: Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens ist professionelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Steuerstrafrecht dringend anzuraten. Jede Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Wir von der Kanzlei Krüger informieren Sie über Ihre Rechte und begleiten Sie zur Vernehmung. So stellen wir sicher, dass Ihre Interessen umfassend gewahrt bleiben.

Ein Ermittlungsverfahren kann sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen. In dieser Zeit ist es entscheidend, strategisch zu handeln, fehlerhafte Angaben zu vermeiden und alle Möglichkeiten der Kooperation oder Selbstanzeige mit rechtlicher Begleitung zu prüfen.

Das Strafverfahren: Was erwartet Betroffene?

Wenn sich der Anfangsverdacht erhärtet, kann es zu einem formellen Strafverfahren kommen. Dabei wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. 

Mögliche Folgen eines Steuerstrafverfahrens:

  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (ggf. zur Bewährung)
  • Eintrag ins Bundeszentralregister (Vorstrafe)
  • Berufsrechtliche Konsequenzen (z.?B. bei Beamten, Steuerberatern, Geschäftsführern)
  • Reputationsverlust und wirtschaftliche Einbußen
  • Verlust der Gewerbeerlaubnis
  • Verlust der Fahrerlaubnis
  • Verlust des Jagdscheins


Wir von der Kanzlei Krüger prüfen für Sie die Erfolgsaussichten einer Verfahrenseinstellung gemäß § 153 oder § 153a StPO, etwa gegen eine Geldauflage. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie als Anwalt für Steuerstrafrecht kompetent vor Gericht und nutzen jede rechtliche Möglichkeit, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Die strafbefreiende Selbstanzeige: Chance zur Rückabwicklung

Ein zentrales Instrument im Steuerstrafrecht ist die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO. Diese ermöglicht es, eine begangene Steuerhinterziehung freiwillig und vollständig zu offenbaren und dadurch straffrei zu bleiben.

Die Voraussetzungen sind streng:

- Vollständige Nachmeldung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart
- Keine vorherige Kenntnis der Behörden (z.?B. durch Betriebsprüfung, Steuerfahndung)
- Rechtzeitige Zahlung der hinterzogenen Steuern zzgl. Zinsen

Bereits kleinste Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Unsere Kanzlei stellt sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, sichtet bestehende Unterlagen und kommuniziert mit dem zuständigen Finanzamt. Insbesondere bei Auslandskonten, Stiftungen oder komplexen Vermögensstrukturen ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich.

Wir raten dringend davon ab, Mustervorlagen oder Musterformulare eigenständig zu verwenden. Ohne fachkundige Beratung ist die Gefahr eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens hoch. Auch sogenannte „Teilselbstanzeigen“ sind meist nicht geeignet, da sie die Voraussetzungen der strafbefreienden Wirkung nicht erfüllen.

Selbstanzeigen gewinnen insbesondere durch internationale Steuerabkommen und automatische Informationsaustausche (z.B. CRS, FATCA) weiter an Bedeutung. Das Risiko, entdeckt zu werden, ist heute höher denn je zuvor.

Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht

Eine Betriebsprüfung ist eine reguläre Maßnahme der Finanzbehörden zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens. Sie kann jedoch steuerstrafrechtliche Relevanz erlangen, wenn während der Prüfung Unstimmigkeiten oder Verdachtsmomente festgestellt werden.

Typische Risiken im Rahmen einer Betriebsprüfung:

  • Aufdeckung nicht deklarierter Einnahmen
  • Unplausible Betriebsausgaben
  • Fehlerhafte oder gefälschte Belege
  • Nicht korrekte Kassensysteme oder Buchführungssoftware


Die Kanzlei Krüger begleitet Unternehmen bereits im Vorfeld einer Betriebsprüfung, bereitet alle Unterlagen sorgfältig auf und fungiert auch als Ansprechpartner für den Betriebsprüfer. Sollte sich im Rahmen der Prüfung ein Anfangsverdacht ergeben, ist schnelles und professionelles Handeln gefragt, um steuerstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Eine Betriebsprüfung kann jederzeit in ein Steuerstrafverfahren übergehen. Oft werden Erkenntnisse aus der Prüfung unmittelbar an die Steuerfahndung weitergeleitet. In solchen Fällen beraten wir Sie auch hinsichtlich einer möglichen Nachmeldung oder Selbstanzeige.

Steuerfahndung: Wenn es ernst wird

Die Steuerfahndung ist eine besondere Dienststelle innerhalb der Finanzverwaltung und wird tätig, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Ihre Befugnisse reichen weit, sie darf durchsuchen, beschlagnahmen, vernehmen und dabei auch technische Hilfsmittel einsetzen.

Ein Einsatz der Steuerfahndung kann plötzlich und unangekündigt erfolgen. Die Durchsuchung der Privaträume oder des Unternehmens ist für die Betroffenen oft ein einschneidendes Erlebnis. In dieser Situation ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und keine Angaben zur Sache zu machen. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt.

Unsere Kanzlei ist auf genau solche Situationen vorbereitet. Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, sichern Ihre Rechte und verhandeln mit den Behörden über die weitere Verfahrensweise. Unsere Doppelqualifikation im Straf- und Steuerrecht kommt Ihnen dabei direkt zugute.

Die Steuerfahndung kooperiert häufig mit internationalen Behörden, insbesondere im Rahmen von Datenlecks (Offshore-Leaks, Panama Papers) oder bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen. Die Risiken einer Verfolgung steigen kontinuierlich.

Steuerstrafverfahren: Verteidigung durch Rechtsanwalt

Ein Steuerstrafverfahren kann für Privatpersonen wie auch für Unternehmen existenzielle Auswirkungen haben. Nur Rechtsanwälte mit fundierten Kenntnissen im Steuerstrafrecht sowie im Steuerrecht sind in der Lage ihre Mandanten im Steuerstrafverfahren erfolgreich zu verteidigen. Umso wichtiger ist es, in jeder Phase des Verfahrens einen spezialisierten Anwalt für Steuerstrafrecht an der Seite zu haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt übernimmt zunächst die sorgfältige Analyse des Ermittlungsstands, prüft die steuerlichen Unterlagen, bewertet die Vorwürfe und klärt den Mandanten über mögliche Risiken sowie Chancen auf. Er sorgt dafür, dass der Mandant seine Rechte wahrt. Insbesondere bei Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Vernehmungen oder einer drohenden Selbstanzeige.

Darüber hinaus entwickelt ein Anwalt für Steuerstrafrecht eine individuelle Verteidigungsstrategie, die steuerrechtliche und auch strafrechtliche Aspekte berücksichtigt. Er kommuniziert direkt mit den Finanzbehörden und der Steuerfahndung, setzt sich für eine Reduzierung potenzieller Strafen ein und arbeitet darauf hin, das Verfahren frühestmöglich zu beenden. Dies geschieht etwa durch Kooperation, Stellungnahmen oder die Vorlage entlastender Unterlagen. Ein guter Strafverteidiger erkennt zudem rechtliche Fehler im Ermittlungsverfahren, nutzt entlastende Tatsachen und schützt den Mandanten vor drohenden Konsequenzen wie hohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Imageschäden.

Mit der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Steuerstrafrecht steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, das Verfahren rechtssicher, diskret und mit bestmöglichem Ergebnis abzuschließen.

Compliance und Prävention im Steuerstrafrecht

Neben der Verteidigung in konkreten Fällen legen wir großen Wert auf Präventionsberatung. Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu vermeiden. Hier setzen wir an:

  • Prüfung von steuerstrafrechtlichen Risiken in der Buchhaltung
  • Entwicklung und Einführung von Tax-Compliance-Systemen
  • Schulung von Mitarbeitern und Geschäftsführern
  • Beratung bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen und Auslandssachverhalten


Ein solides steuerliches Compliance-Management kann nicht nur Risiken minimieren, sondern im Ernstfall auch strafmildernd wirken. Als Kanzlei mit Spezialisierung im Steuerstrafrecht helfen wir Ihnen, rechtssicher zu handeln und potenziellen Risiken vorzubeugen.

Fazit: Steuerstrafrecht ist kein Kavaliersdelikt

Verstöße gegen das Steuerrecht können gravierende Folgen haben. Deshalb ist frühzeitige und kompetente Beratung im Steuerstrafrecht unerlässlich. Die Kanzlei Krüger unterstützt Sie als Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht mit Fachwissen, Diskretion und Engagement. Egal, ob Sie vorsorglich beraten werden möchten, eine Selbstanzeige planen oder sich bereits im Visier der Ermittlungsbehörden befinden.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir kämpfen für Ihre Rechte. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Steuerstrafrecht und unsere umfassende Expertise an der Schnittstelle von Steuerrecht und Strafrecht. Die Kanzlei Krüger steht Ihnen kompetent und umfassend zur Seite.