Einsprüche und Klagen
Ihr kompetenter Partner vor Finanzbehörden
Streitigkeiten zwischen Finanzbehörden und Steuerbürger bzw. dessen Steuerberater gibt es häufiger als allen lieb ist. Diesen muss mit Anträgen, Einsprüchen, Widersprüchen und ggf. auch Klagen begegnet werden. Derartige Rechtsbehelfe sind ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates und gewährleisten, dass die Rechtsauffassung der Finanzbehörden überprüft wird. Wir vertreten Sie dabei gern vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten. Dies ist grundsätzlich jedem Steuerberater erlaubt, aber durch unsere Doppelqualifikation verfügen wir auch über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen im Prozessrecht.