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Einsprüche und Klagen

Ihr kompetenter Partner vor Finanzbehörden

 

Streitigkeiten zwischen Finanzbehörden und Steuerbürgern bzw. deren Steuerberatern gibt es häufiger als allen lieb ist. Diesen muss mit Anträgen, Einsprüchen, Widersprüchen und ggf. auch Klagen begegnet werden. Derartige Rechtsbehelfe sind ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates und gewährleisten, dass die Rechtsauffassung der Finanzbehörden überprüft wird. Wir, die Kanzlei Krüger, vertreten Sie dabei kompetent vor den jeweiligen Finanzbehörden und Finanzgerichten. Dies ist grundsätzlich jedem Steuerberater erlaubt. Durch unsere Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt verfügen wir jedoch auch über die fachlichen Kenntnisse und professionelle Erfahrung im Prozessrecht.


Was genau ist ein Einspruch?

Im deutschen Recht ist der Einspruch ein Rechtsmittel, das bei gerichtlichen Prozessen oder auch bei Verwaltungsakten und Steuerbescheiden geltend gemacht werden kann. Der Einspruch gibt Ihnen die Möglichkeit, gegen diverse gerichtliche Entscheidungen, Verwaltungsakte oder nachteilige Entscheidungen von Behörden vorzugehen. In der Regel können Einsprüche in folgenden Rechtsgebieten erhoben werden:

Verwaltungsrecht
Zivilprozess
Steuerrecht
Strafrecht
Arbeitsrecht
Patentrecht

Einspruch gegen Steuerbescheid

Beim Einspruch gegen einen Steuerbescheid gilt in der Regel eine Frist von einem Monat. Einsprüche gegen Steuerbescheide sind kostenlos und häufig auch erfolgreich. Sie sind schriftlich einzureichen um Gültigkeit zu haben, zum Beispiel per Email oder Fax. Der Einspruch ist sogar auch ohne Angabe von Gründen wirksam, die Begründung sollte dann aber fristgerecht nachgereicht werden. Wird der Einspruch von der Finanzbehörde abgelehnt, so kann in weiterer Folge eine Klage beim Finanzgericht eingereicht werden. Eine Klage ist jedoch mit Kosten verbunden.

Einspruch gegen den Steuerbescheid ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn sich neue Umstände oder Belege gefunden haben, die steuersenkend wirken. Oder auch wenn die Finanzbehörde steuermindernde Ausgaben unbegründet nicht berücksichtigt hat. Einsprüche gegen Steuerbescheide können online im Elster-Portal eingereicht werden.

Der Einspruch alleine bedeutet keine Aufschiebung der Fälligkeit der Steuerforderung, also keine vorläufige Aufhebung der Zahlungspflicht. Es gibt aber die Möglichkeit die Zahlungspflicht vorerst aussetzen zu lassen. Das geschieht durch einen Antrag zur „Aussetzung der Vollziehung“. Wird dem Antrag stattgegeben, muss die Steuerforderung vorerst nicht bezahlt werden.

Gefahr der Verböserung
Sobald ein Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist, überprüft dieses den gesamten Steuerbescheid. Dadurch besteht auch die „Gefahr der Verböserung“, also eine Korrektur des Steuerbescheids zu Ihrem Nachteil. In so einem Fall muss die Behörde allerdings zuvor auf die Gründe hinweisen und Ihnen auch die Möglichkeit geben, die Sachlage aufzuklären.

Was ist eine Klage?

Eine zivilrechtliche Klage ist ein Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung, wenn zwei Parteien sich streiten. Wenn Sie eine Klage einreichen, dann stellen Sie also einen Antrag auf ein Gerichtsverfahren. Wird die Klage vom Gericht anerkannt, dann leitet es ein Klageverfahren ein, bei dem zum Abschluss ein Richter oder eine Richterin ein Urteil fällt. Eine Klage einreichen, können in Deutschland alle volljährigen Bürger bzw. gesetzliche Vertreter von minderjährigen Bürgern. Beim Finanzgericht wird Klage eingereicht, wenn ein Bürger mit einem Bescheid oder Verwaltungsakt des Finanzamtes nicht einverstanden ist und das Einspruchsverfahren erfolglos war. Die Klage muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Einspruchbescheids beim zuständigen Finanzgericht eingereicht werden.

Die Zuständigkeit des Gerichts ist bei der zivilrechtlichen Klage von der Thematik und dem Streitwert abhängig. Übersteigt der Streitwert € 5000, dann ist das Landgericht zuständig und hier gilt Anwaltszwang. Vor dem Finanzgericht hingegen herrscht keine Anwaltspflicht. Steuerberater und Rechtsanwälte sind zur Vertretung befugt, was sich wegen der vielen verfahrensrechtlichen Besonderheiten auch empfiehlt. Die Partei, welche die Klage verliert, muss für gewöhnlich alle Gerichtskosten übernehmen.

Einspruch gegen neuen Grundsteuerbescheid

Ab 2025 kommt in Deutschland die neue Grundsteuer. Grund- und Immobilienbesitzer mussten deshalb dieses Jahr (2023) ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt berechnet dann den Grundsteuerwert und erstellt den Grundsteuermessbescheid. Diese beiden Bescheide zur neuen Grundsteuer landen in diesem Jahr reihenweise in deutschen Postfächern. Sie gelten noch nicht als Zahlungsaufforderung. Die Bescheide sind aber eine erste Information, auf deren Basis die neue Grundsteuer von den Kommunen im Jahr 2024 berechnet werden wird. Natürlich müssen Sie als Haus-, Wohnungs- oder Grundbesitzer diese Grundsteuerbescheide nicht einfach kommentarlos hinnehmen. Innerhalb einer Frist von einem Monat kann gegen diese Bescheide kostenlos Einspruch erhoben werden.

Wann ist Einspruch gegen die Grundsteuer sinnvoll?

Bei offensichtlichen Unklarheiten oder Abweichungen, wie beispielsweise Baujahr oder Größe der Immobilie, ist ein Einspruch gegen die Grundsteuer mit Sicherheit sinnvoll. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass der Grundsteuerwert nicht korrekt berechnet worden ist. Geht es nach dem Bund der Steuerzahler, so sollte generell immer gegen diese Bescheide Einspruch erhoben werden. Dieser ist nämlich der Meinung, dass die neue Grundsteuer verfassungswidrig ist. Tatsächlich wird dieses Thema in Deutschland auch heiß diskutiert. Wie sinnvoll so ein „vorsorglicher Einspruch“ tatsächlich ist, da gehen die Meinungen von Experten allerdings meist auseinander.

Wie lege ich Einspruch gegen die Grundsteuer ein?

Um Einspruch gegen die neue Grundsteuer einzulegen, ist es wichtig, innerhalb der Frist zu agieren. Diese beträgt ein Monat und beginnt 3 Tage nach dem Datum auf dem Bescheid. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, dann beginnt die Frist ab dem darauf folgenden Werktag. Der Einspruch ist kostenlos und reicht als formloses Schreiben. Wichtig ist, dass Ihr Name, die Adresse und die Steuernummer darin angeführt ist. Außerdem sollten Sie angeben, wogegen Sie Einspruch erheben und idealerweise Gründe dafür nennen. Dieses Schreiben schicken Sie dann einfach per Post, Mail oder Elster an Ihr zuständiges Finanzamt. Es ist auch möglich, einen Einspruch ohne Begründung abzusenden. Normalerweise wird dann aber eine Aufforderung zur Begründung von der Finanzbehörde eintrudeln. Wird der Einspruch vom Finanzamt abgewiesen, so kann als nächsten Schritt dagegen geklagt werden. Dies ist aber mit Kosten verbunden und sollte deshalb gut überlegt und professionell betreut sein.

Brauchen Sie professionelle Unterstützung für Einsprüche oder Klagen? Wir helfen Ihnen sehr gerne mit unserer Doppelqualifikation und Erfahrung als Steuerberater und Rechtsanwalt. Melden Sie sich einfach für ein Erstgespräch!