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Betriebsprüfungen

Ihr kompetenter Partner in Sachen Betriebsprüfungen

 

Betriebsprüfungen sind fester Bestandteil der Kontrollmöglichkeiten des Finanzamtes über Unternehmen und Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen. Die Kanzlei Krüger begleitet Sie bei Betriebsbesichtigungen, Nachkalkulationen, Fahndungsmaßnahmen etc. Bereits die pure Anwesenheit eines Beraters ist von enormer Bedeutung, weil Prüfer und Fahnder sich enger an die Gesetze halten und Sie als Betroffener im Zweifel einen Ansprechpartner haben. Somit fühlen Sie sich der Staatsmacht nicht allein ausgesetzt. Schätzungen durch die Betriebsprüfung können existenzbedrohende Auswirkungen haben. Häufig sind die Ursache dafür Missverständnisse oder Fehler in der Berechnung durch das Finanzamt. Dies kann durch eine intensive Befassung mit der Materie ausgeräumt werden und die Prüfung zumindest wirtschaftlich erträglich machen oder im Idealfall sogar alle Feststellungen aufheben. Sollten Betriebsprüfungen in einem Steuerstrafverfahren enden, vertreten wir Sie auch hier gegenüber der Steuerfahndung und den Strafgerichten.


Was ist eine Betriebsprüfung?

Eine Betriebsprüfung, auch Außenprüfung genannt, ist grundsätzlich die Überprüfung steuerrechtlicher Sachverhalte einer steuerpflichtigen Person. Es ist also eine Steuerprüfung, die von der Finanzbehörde durchgeführt wird. Im Prinzip wird überprüft, ob ein Unternehmen korrekte Buchhaltung betreibt und in Folge dessen auch seine Steuern in angemessener Höhe ordnungsgemäß abführt. Es gibt mehrere Arten der Betriebsprüfung wie beispielsweise Sonderprüfungen, Nachschau oder Steuerfahndung. Die häufigste Art für Betriebe ist jedoch die der Außenprüfung. Wie oft eine Betriebsprüfung durchgeführt wird, hängt davon ab, wie groß das Unternehmen ist und wie viel Umsatz bzw. Gewinn es im Jahr erwirtschaftet. Je nach Größe betrifft die durchschnittliche Häufigkeit einer Betriebsprüfung alle 53 Jahre bis alle 11 Jahre. Bei Großunternehmen mit Umsätzen in Millionenhöhe wird jährlich eine Betriebsprüfung durchgeführt.

Wer macht Betriebsprüfungen?

Betriebsprüfungen werden durch das Finanzamt durchgeführt. Die Finanzbehörde schickt dafür einen Steuerprüfer in die Geschäftslokalitäten der zu prüfenden, steuerpflichtigen Person. Daher kommt auch die Bezeichnung Außenprüfung. Für eine Betriebsprüfung müssen allerdings gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Diese Voraussetzungen betreffen einerseits die steuerpflichtige Person, und andererseits die Steuerart sowie die Steuerzeiträume. Die Prüfung kann sich auf eine oder mehrere Steuerarten bzw. Besteuerungszeiträume beziehen. Häufige steuerbezogene Außenprüfungen sind beispielsweise Lohnsteuer oder Umsatzsteuer eines Unternehmens.

Wer ist betroffen von Betriebsprüfungen?

Bei wem eine Betriebsprüfung vom Finanzamt durchgeführt werden darf, ist gesetzlich in der deutschen Abgabenordnung (AO) geregelt. Im Grunde darf die Finanzbehörde jederzeit Betriebsprüfungen in Unternehmen anordnen. Größe und Rechtsform des Betriebes spielen dabei keine Rolle. So können unter anderem kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, GmbHs, AGs sowie Handels- und Fertigungsbetriebe überprüft werden. Das gilt sogar für Privatpersonen. Voraussetzung ist hier aber, dass Überschusseinkünfte von über € 500.000 im Jahr erwirtschaftet werden.

Prüfungsanordnung

Bevor die eigentliche Betriebsprüfung stattfindet, versendet das Finanzamt eine schriftliche Prüfungsanordnung an den Steuerpflichtigen. Das muss in einem angemessenen Zeitraum vor der Prüfung geschehen. In der Regel erfolgt das 4 bis 2 Wochen vor der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung muss neben dem geplanten Prüfungsbeginn sowie dem Namen des Prüfers noch folgende Informationen enthalten:

  • Bei welcher steuerpflichtigen Person wird die Außenprüfung/Betriebsprüfung durchgeführt. Das betrifft den persönlichen Umfang der Prüfung.
  • Um welche Art der Außenprüfung handelt es sich (z.B. Umsatzsteuerprüfung, Lohnsteuerprüfung etc.)
  • Welche Steuerarten sind zu prüfen. Das bezieht sich auf den sachlichen Umfang der Prüfung.
  • Welche Besteuerungszeiträume sollen geprüft werden. Das bezieht sich auf den zeitlichen Umfang der Prüfung.


Gründe für Betriebsprüfungen

Anlass für eine Betriebsprüfung kann sein, dass ein Unternehmen im Verdacht steht, seine Buchhaltung nicht korrekt bzw. ordnungsgemäß durchzuführen. Das Finanzamt kann eine Prüfung anordnen, wenn:

  • offensichtlich falsche Bilanzen oder Jahresabschlüsse eingereicht werden.
  • eine Steuererklärung nicht plausibel zu sein scheint.
  • dargelegte Gewinne sehr stark schwanken.
  • Steuererklärungen häufig verspätet eingehen.
  • regelmäßig Steuernachforderungen zu begleichen sind.
  • Steuernachzahlungen verspätet bezahlt werden.



So können Sie sich für eine Betriebsprüfung wappnen:

  • Reagieren Sie immer innerhalb der Frist auf Mitteilungen der Finanzbehörde.
  • Können Sie eine Frist nicht einhalten, teilen Sie das dem Finanzamt umgehend mit.
  • Sorgen Sie für eine korrekte Buchhaltung: Belege sortieren und ablegen, ordentliche Buchführung.
  • Im Falle von Steuerschulden, zahlen Sie diese immer fristgerecht ein.
  • Lassen Sie Ihre Jahresabschlüsse durch kompetente Steuerberater prüfen. Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei!


Welche Belege werden geprüft?

In der Regel werden häufig folgende Dokumente bzw. Nachweise verlangt und überprüft:

  • Buchungsbelege
  • Kassenberichte
  • Jahresabschlüsse
  • Inventuren
  • Warenein- und Warenausgänge
  • Verträge
  • Lohn- und Sachkonten
  • Kostenabrechnungen
  • Spendenbelege
  • Anlagevermögen etc.


Wie läuft eine Betriebsprüfung ab?

Am Tag der Betriebsprüfung ist es wichtig, das Ganze professionell und respektvoll über die Bühne zu bringen. Es ist auch sehr empfehlenswert, sich dabei Unterstützung durch einen Steuerberater zu holen. Dieser kann dafür sorgen, dass es auf einer sachlichen Ebene bleibt. Außerdem weiß er auch genau Bescheid, über Rechte und Pflichten des Unternehmens sowie des Prüfers. In der Regel läuft eine Betriebsprüfung wie folgt ab:

  • Der Prüfer kommt in Ihre Geschäftsräume und weist sich unverzüglich aus.
  •  Als Geprüfter nennen Sie dem Prüfer eine Ansprechperson, welche die gewünschten Unterlagen liefert und alle Fragen beantwortet. Idealerweise lassen Sie auch das von Ihrem Steuerberater übernehmen.
  • Der Prüfer sichtet nun alle Unterlagen und Akten.
  • Mitwirkungspflicht: Als Geprüfter sind Sie dazu verpflichtet, Auskunft zu geben und alle geforderten Unterlagen bereitzustellen.
  • Am Ende kommt es meist zu einer Schlussbesprechung. In dieser werden strittige Sachverhalte dargelegt und die Prüfungsfeststellung erklärt.
  • Prüfungsbericht: Das endgültige Ergebnis der Betriebsprüfung wird in schriftlicher Form an das Unternehmen gesendet. Hier werden alle Feststellungen genau erläutert und etwaige Änderungen der Besteuerungsgrundlage sowie deren Folgen mitgeteilt.


Folgen einer Betriebsprüfung

Mögliche Folge einer Betriebsprüfung ist beispielsweise eine Steuernachforderung, sofern der Steuerprüfer fehlende Steuerbeiträge vorweisen kann. Werden Fehler oder absichtliche Täuschungen in der Buchhaltung entdeckt, dann kann es zu hohen Strafzahlungen kommen. Bei erwiesener, vorsätzlicher Steuerhinterziehung droht sogar Freiheitsentzug in Form einer Haftstrafe.

Fazit Betriebsprüfungen

Betriebsprüfungen oder Außenprüfungen werden von der Finanzbehörde angeordnet und ausgeführt. Ob und wie häufig eine Betriebsprüfung durchgeführt wird, hängt von der Größe und dem Jahresumsatz eines Betriebes ab. Grundsätzlich können Sie eine Betriebsprüfung nicht verhindern. Was Sie aber tun können, ist dafür zu sorgen, dass Ihre Buchhaltung korrekt und ordnungsgemäß ist. Um Probleme mit dem Finanzamt von vornherein zu vermeiden, empfiehlt es sich die Buchhaltung an kompetente Steuerberater zu übergeben bzw. diese von Ihnen prüfen zu lassen. Auch am Tag einer Betriebsprüfung ist es ratsam, einen Steuerberater als Ansprechperson vor Ort  zu haben. Wir stehen Ihnen hierbei sehr gerne mit unserer Kompetenz und Expertise zur Seite!