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Steuerstrafrecht

Wir stehen Ihnen zur Seite

 

Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei Krüger stellt das Steuerstrafrecht dar. Steuerfahndung? Strafandrohung? Eine strafbefreiende Strafanzeige in der Vorfeldermittlung-Phase ist noch möglich. Wir gewährleisten Ihnen einen kompletten Überblick und informieren Sie über die Aufklärungspflicht gegenüber den Behörden. Wir sorgen für die Vollständigkeit der Selbstanzeige und bereiten, wenn vorhanden, die Unterlagen des Auslandskontos vor. Wir klären Sie umgehend auf, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige in Ihrem persönlichen Fall möglich ist. Wir unterstützen Sie gerne dabei. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass davon abzuraten ist, Musterschreiben zu verwenden und ohne sachkundige Beratung eines Rechtsanwalts abzugeben. Falls die Strafandrohung nicht mehr zu vermeiden ist, informieren wir  Sie zu der Durchsuchung und vertreten Ihre Rechte und Interessen im Ermittlungsverfahren. Unsere Doppelqualifikation ermöglicht uns eine übergreifende Tätigkeit auch in Bezug auf die steuerlichen Grundlagen des strafrechtlichen Vorwurfs z.B. der Betriebsprüfungsergebnisse, Steuererklärungen, auf deren Feststellungen Bezug genommen wird. Innerhalb eines Monats besteht die Möglichkeit, Einspruch oder Klage vor dem Finanzamt einzulegen. Wir klären Sie gerne zu diesen beiden und anderen Rechtsbehelfsmöglichkeiten auf.