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Rechtsberatung

Streitet Euch nicht.

Der Fokus unserer Tätigkeit in der Kanzlei Krüger liegt in der wirtschaftsrechtlichen Beratung unserer Mandanten. Eine gute Beratung und ein professioneller Vertrag schützen vor unnötigen Rechtsstreitigkeiten. Ist es dafür zu spät, erstreiten wir für unsere Mandanten ihr Recht.

Arbeitsrecht

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Fragen zu Arbeitsverträgen sowie bei bevorstehenden oder ausgesprochenen Kündigungen und wägen die Möglichkeiten und Risiken einer Aufhebungsvereinbarung oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung ab.

Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht ist ein Dschungel, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Daher stehen wir unseren Mandanten zur Seite, wenn Anschuldigungen z. B. seitens der Steuerfahndung widerlegt werden müssen oder ein Fehltritt durch eine Selbstanzeige straffrei werden soll.

Unsere Doppelqualifikation ermöglicht uns eine übergreifende Beratung auch in Bezug auf die steuerlichen Grundlagen des strafrechtlichen Vorwurfs z. B. zu Betriebsprüfungsergebnissen, Steuererklärungen.

Erbrecht

Wir beraten ganzheitlich, beachten die emotionalen Gesichtspunkte und unterstützen bei der Erstellung eines Testaments, Erbvertrags oder der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Erbe oder auf das Erbe. Die begleitende Steuerberatung ist für uns ein integraler Bestandteil.

Gesellschaftsrecht

„Streitet Euch nicht!“, ist das Ziel eines jeden Gesellschaftsvertrags, denn ein Streit ist schnell das Ende des wirtschaftlichen Erfolgs einer Gesellschaft. Jeder Gesellschaftsvertrag sollte nicht nur das Zusammenwirken regeln, sondern auch mit dem Unternehmertestament und dem Steuerrecht abgestimmt sein.

Verkehrsrecht

Wir unterstützen von der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall über die Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche auf Schadenersatz, bis hin zur Vertretung bei Straßenverkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wir beraten und vertreten außerdem im Falle des Führerscheinentzugs sowie beim Fahrverbot und helfen bei der Wiedererlangung des Führerscheins, auch wenn eine MPU bevorsteht.

Miet- und Pachtrecht

Miet- und Pachtverträge sollten stets schriftlich geschlossen werden. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und die steuerliche Wirksamkeit zu gewährleisten. Bei fehlenden schriftlichen Verträgen oder Streitigkeiten zur Auslegung und Anwendung vorhandener Verträge, stehen wir beratend zur Seite, prüfen Prozessaussichten und übernehmen die Vertretung im außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsstreit.

Kanzlei Krüger, Steuerberater & Rechtsanwalt in Wolfsburg, Steuerberatung

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